Führerschein Klasse A
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Einschluss Klassen A1, A2 und AM; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Erweiterung der alten Führerscheine auf die Führerscheinklasse A
Besitzt eine Person eine Fahrerlaubnis für PKW oder der alten Klasse 4, welche vor dem 1. April 1980 ausgegeben wurde, kann sie nach einer verkürzten praktischen Prüfung die Führerscheinklasse A2 erwerben. Nach zweijährigen Vorbesitz (Stufenregelung) und einer weiteren Praxisprüfung kann die Fahrerlaubnis auf die Klasse A erweitert werden. Dies gilt auch für Personen, welche einen alten 1b-oder A1-Führerschein besitzen.
Preisliste
Grundbetrag | 260 € | |
Aufpreis weitere Klasse(n) | 80 € | |
Übungsfahrt | 60 € | |
Überlandfahrt | 60 € | |
Autobahnfahrt | 60 € | |
Nachtfahrt | 60 € | |
Vorstellung zur theo. Prüfung | 35 € | |
Vorstellung zur prakt. Prüfung | 180 € |
Preisliste Aufstieg A2->A
Grundbetrag | 140 € | |
Aufpreis weitere Klasse(n) | 80 € | |
Übungsfahrt | 60 € | |
Vorstellung zur theo. Prüfung | 35 € | |
Vorstellung zur prakt. Prüfung | 150 € |
Alle Preise zzgl. TÜV-Gebühr
1 Fahrstunde = 45 Min.
Alle Preise inkl. gesetzl. MwSt.