Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)
Hierbei kannst du bereits mit 17 Jahren "begleitet fahren".
Die Fahrausbildung unterscheidet sich nicht zu denen älterer Fahrschüler.
Bis zu deinem 18. Lebensjahr muss stets eine Begleitperson mit im Fahrzeug sitzen.
Die Begleitperson(en) sind auf der Prüfbescheinigung eingetragen,
die Prüfbescheinigung erhält man beim BF 17 anstatt des Kartenführerscheins.
Um eine oder mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen,
müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Mindestalter 30 Jahre
• mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
• nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
Viele weitere Informationen zum begleiteten Fahren mit 17 gibts hier: www.bf17.de